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06.02.2010, 16:00 Uhr | Übersicht | Drucken
Antrag: Stasiüberpüfung
CDU-Hennigsdorf fordert eine Überprüfung aller Mandatsträger

Beschlussantrag zur SVV am 17.02.2010
 
 
Betreff:           Überprüfung der Stadtverordneten, des Bürgermeisters und seines Vertreters nach dem Stasi- Unterlagen- Gesetz (StUG)
 


Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung von Hennigsdorf beschließt:
 
  1. Der Bürgermeister und der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Hennigsdorf werden beauftragt, bei der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) Anträge zur Überprüfung bzw. zur erneuten Überprüfung (Wiederholungsprüfung) auf hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit beim Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR gem. §20 Abs. 1 Nr. 6 sowie 21 Abs. 1 Nr. 6 des StUG für folgenden, vor dem Jahr 1972 geborenen, Personenkreis zu stellen:
 
a.)Stadtverordnete ggf. einschließlich Nachrücker der SVV Hennigsdorf
b.) Bürgermeister der Stadt Hennigsdorf
c.) stellvertretenden Bürgermeister der Stadt Hennigsdorf
 
Scheidet eine Person vor Abschluss des Überprüfungsverfahrens aus dem Mandat oder Amt aus, ist das Verfahren einzustellen. Die hierzu im Überprüfungsverfahren angefallenen Unterlagen sind umgehend zu vernichten.
 
  1. Der Bürgermeister und der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung ersuchen den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Bundesbeauftragter) um die Übermittlung von Unterlagen zum Zweck der Überprüfung. Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, der Bürgermeister und sein Vertreter teilen zu diesem Zweck alle Vor- und Familiennamen (Geburtsnamen und Namen aus früheren Ehen), ihre Personenkennzahl nach dem Recht der DDR und die Wohnanschriften (Haupt- und Nebenwohnungen) vor dem 3. Oktober 1990 mit.
 
  1. Bei der Stadtverordnetenversammlung wird eine Kommission eingerichtet, die aus vier Mitgliedern besteht, die weder der Stadtverordnetenversammlung noch der Stadtverwaltung angehören und die von der Stadtverordnetenversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder gewählt werden. Jede Fraktion kann dazu ein Mitglied zur Wahl vorschlagen.
 
  1. Die Mitteilungen der Bundesbeauftragten sind an den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung zu zusenden. Sie werden vom Stadtverordnetenvorsitzenden verwahrt und ungeöffnet der Kommission übergeben.
 
  1. Die Kommission trifft in Auswertung der Mitteilungen des Bundesbeauftragten und sonstiger ihr zugeleiteter oder von ihr beigezogener Unterlagen und Informationen Feststellungen, ob eine Tätigkeit oder Verantwortung nach Absatz 1 Satz 1 als erwiesen anzusehen ist. Sie kann ergänzende Unterlagen und Stellungnahmen des Bundesbeauftragten oder anderer Stellen anfordern und bei Bedarf um Akteneinsicht ersuchen. Entscheidungen der Kommission bedürfen einer Mehrheit der Zahl ihrer Mitglieder. Vor Abschluss der Feststellungen sind die Tatsachen der betroffenen Person zu eröffnen und mit ihr zu erörtern. Die Person kann Akteneinsicht verlangen und sich einer Vertrauensperson bedienen. Die Feststellungen der Kommission werden unter Angabe der wesentlichen Gründe vom Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung als Bericht ausgefertigt und veröffentlicht. In den Bericht ist auf Verlangen eine Erklärung der betroffenen Person aufzunehmen.
 
  1. Die Stadtverordnetenversammlung befasst sich mit dem Bericht in öffentlicher Sitzung.
 
  1. Die Kommission tagt nichtöffentlich. Ihre Mitglieder sind vorbehaltlich des Absatzes 5  zur Verschwiegenheit verpflichtet. 
 
  1. Bei Übermittlungen , Akteneinsicht  und Veröffentlichungen sind berechtigte Interessen Betroffener und Dritter im Sinne des § 6 Absatz 3 und 7 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes zu berücksichtigen. Insbesondere die Rechte zum Schutz der Betroffenen sind während des gesamten Überprüfungsverfahrens zu beachten.
 
  1. Die angefallenen Unterlagen sind mit Ablauf der Wahlperiode zu vernichten.
 
 
 
 
 
Begründung:
 
Aufgrund der im Land aufgetretenen Problematik der Stasitätigkeit und zur Festigung der Glaubwürdigkeit und Stärkung des Vertrauens der Stadtverordneten von Hennigsdorf, einschließlich des Bürgermeisters und des stellvertretenden Bürgermeisters, beantragen wir  
eine Überprüfung der Stadtverordneten und Wahlbeamten bzw. dessen Vertreter nach dem Stasi-Unterlagen- Gesetz ( StUG ).
 
Es besteht zwar keine Verpflichtung bei Mitgliedern kommunaler Vertretungskörperschaften, doch sollte die Aufarbeitung der Vergangenheit im Interesse der Demokratie als kontinuierlicher Prozess ein vordergründiges Anliegen sein.
 


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